Am 14. Juni hat das Schweizer Stimmvolk der Verfassungsänderung zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zugestimmt. Die konkrete Umsetzung soll das neue Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) regeln. Die Gesetzesrevision sieht vor, für alle künstlichen Befruchtungen eine Untersuchung der Embryonen vor deren Einpflanzung zu ermöglichen, um je nach Befund eine gezielte Selektion vornehmen zu können.
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