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Bericht aus dem Landrat

Nach den Fasnachts- und Sportferien begannen wir mit neuem Elan die Sitzung. 41 Traktanden lagen vor uns. Da unsere Pendenzen noch nicht abgearbeitet sind, gibt es diesen Monat drei Sitzungen, auch eine am Abend.

Auf der Traktandenliste befanden sich mehrere Baugeschäfte. Beim ersten ging es um den Werkhof Kreis 3 in Sissach, der in einem ehemaligen Bauernhof aus den 1950er Jahren untergebracht ist. Das heutige Gebäude erfüllt die räumlichen und betrieblichen Mindestanforderungen an einen kantonalen Werkhof nicht mehr. Die Bau- und Planungskommission, welche die Vorlage im Vorfeld beraten hatte, konnte die Kosten für diesen Neubau um 680'000 Franken reduzieren. Das bewirkte der  Vorstoss eines Landrates. Er bat die Regierung um Prüfung, ob  die Aufgaben der Werkhöfe BL ausgelagert werden könnten. Durch die Prüfung dieses Vorstosses konnte auch die Situation des Werkhofes in Sissach einbezogen werden. So wurde klar, dass es hilfreich ist, das Areal um 20 % zu reduzieren, und das Land, welches dadurch frei wird, nach dem Neubau zu verkaufen. Der Landrat hat nach einer Diskussion den Baukredit von rund 8,2 Millionen Franken einstimmig unterstützt.

 

Am Nachmittag hat der Landrat einen dringlichen Vorstoss diskutiert. Der Einbezug der Gemeinden soll verbessert und Akteneinsicht gewährt werden, wenn es um Massnahmen der Kesb (Kinder und Erwachsenenschutzbehörde) geht. Der Kanton Aargau hat dieses Modell bereits aufgenommen. Viele Gemeinden fühlen sich nur als Zahlende, und können keinen Einfluss nehmen auf die finanzielle Steuerung. Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten. Sicherheitsdirektor Isaac Reber will sich diesem Anliegen so rasch wie möglich annehmen und die Behandlungsfrist auf ein Jahr beschränken.

 

Der Landrat hat auch eine Gesetzesrevision beschlossen. Diese beinhaltet, dass der Kanton die Einführung der elektronischen Stimmfreigabe einführen kann (E-Voting), Die Gegner dieser Vorlage meinten, dieses Thema sei nicht dringlich und die Sicherheitsfrage noch nicht geklärt. Es mache Sinn, auf die Richtlinien des Bundes zu warten. Über etwas abzustimmen, das allenfalls nicht eingeführt wird, mache keinen Sinn. Da es bei der Schlussabstimmung keine Vierfünftelmehrheit gab, dürfen Sie in einigen Monaten an der Urne über diese Revision abstimmen.

 

Überwiesen hat der Landrat auch einen Vorstoss der CVP/EVP-Fraktion, der das Ziel hat, Unternehmen, die handikapierte und schwächere Menschen beschäftigen sowie Teilzeitstellen und Ausbildungsplätze anbieten, steuerlich zu entlasten. Die Regierung soll entsprechende Kriterien ausarbeiten.

 

Nach dem Sitzungsende gibt es für die Landrätinnen und Landräte oft noch Anlässe, wie z. B. am letzten Donnerstag der Besuch bei Gastro Baselland mit zwei interessanten Referaten! Das sind jeweils gute Möglichkeiten, Kontakte mit Institutionen zu haben, und uns über diese zu informieren.