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Initiativen zuhauf

Neue kantonale Gesetze, respektive Änderungen bestehender Gesetze müssen jeweils zwei Lesungen durchlaufen. Werden sie nur durch eine Minderheit unterstützt, sind sie vom Tisch. Erhalten sie eine Mehrheit, findet je nach Resultat zwingend oder freiwillig eine Abstimmung darüber statt. Freiwillig dann, wenn im Landrat eine Zustimmung einer 4/5-Mehrheit erfolgt. Dann gelangt besagtes Gesetz nur vors Volk, wenn das fakultative Referendum ergriffen wird oder eine Initiative Auslöser des Gesetzes war.

An der letzten Sitzung änderten wir mit Unterstützung der EVP mit 70 zu 5 Stimmen das Gesetz über die Organisation und Verwaltung von Gemeinden. Neu kann der Kanton auf Gesuch hin 50%, jedoch maximal CHF 30'000.- an Projektkosten zur Vorbereitung von Fusionen beitragen. Und wenn solche umgesetzt sind, pro beteiligte Gemeinden bis maximal CHF 300'000.- ausgerichtet werden. Ausgelöst wurde die Änderung durch ein Postulat von Landrat Dario Rigo (die Mitte) und einer Resolution des Verbands Baselbieter Gemeinden (VBLG).

Ebenso in zweiter Lesung behandelten wir eine Teilrevision des Finanzausgleichgesetzes. Sieben Gemeinden wollten mittels formulierter Gesetzesinitiative erreichen, dass relativ gutsituierte Gemeinden weniger Ausgleichszahlungen leisten müssen und gleichzeitig kantonale Lastenabgeltungen und Kompensationsleistungen an die seit 2015 aufgelaufene Teuerung angepasst werden. Die vorberatende Finanzkommission kam bereits im Herbst mit einer Ablehnungsempfehlung und einem Gegenvorschlag ohne Kantonsbeteiligung in den Landrat. Dieser wies das Geschäft zur Erarbeitung eines Kompromisses zurück. Der VBLG präsentierte daraufhin der Kommission einen Kompromissvorschlag mit geringeren Beiträgen von Kanton und Gebergemeinden aus. Die Kommission wollte davon jedoch nichts wissen. Zurück im Landrat beantragte die FDP in der ersten Lesung, das Gesetz gemäss VBLG-Kompromiss anzupassen. Dies wurde mit grossem Mehr, jedoch noch ohne 4/5 angenommen. Das hätte bedeutet, dass die Bevölkerung in einem komplizierten Thema mit vielen Prozentzahlen über drei Versionen – Initiative, Gegenvorschlag, Status quo – zu entscheiden gehabt hätte. In der zweiten Lesung brachte die SVP relativ spontan eine  weitere Version ins Spiel, welche zwar durch die Mitte Sukkurs erhielt, jedoch chancenlos blieb. In der Folge erhielt der VBLG-Kompromiss in der Schlussabstimmung eine knappe 4/5-Mehrheit. Das Initiativkomitee kündigte an, die Initiative zurück zu ziehen. Dieses langwierige Seilziehen kostete zwar zehntausende Franken für Sitzungsstunden, verhindert jedoch eine noch teurere und verwirrende Abstimmung.

Gleichentags standen mit «Volle steuerliche Anrechnung der Kosten für die Kinderbetreuung» und «Kein Gendern an Baselbieter Volksschulen» zwei weitere Gesetzesinitiativen auf der Traktandenliste. Vorerst ging es nur um die Rechtsgültigkeit, die inhaltliche Diskussion folgt später. Allerdings nicht bei ersterem, da der Landrat die Initiative für rechtsungültig erklärte. Denn ein kantonales Rechtsguthaben hatte ergeben, dass ein steuerlicher Abzug gegen oben gedeckelt sein müsste. 

Auf der Traktandenliste der nächsten Sitzung stehen erneut fünf Beschlüsse zur Rechtsgültigkeit von Initiativen an. Insgesamt stehen rund 45 kantonale Initiativen in der Pipeline, über vier stimmen wir am 8. März ab. Das überfordert viele und gefährdet die politische Teilhabe. EVP-Landrat Tobias Beck reichte daher an dieser Sitzung einen Vorstoss ein. Er will von der Regierung u.a. wissen, wie sie den Einfluss der Initiativflut auf die demokratische Mitbestimmung einschätzt und ob sie die seit 1863 nie mehr an die Anzahl Stimmberechtigen angepasste 1'500 nötigen Unterschriften für eine Initiative noch für zeitgemäss hält.    

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein


Landrat mittendrin von der Sitzung vom 12. Februar 2026