Die Vorlage würde zu 1.7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen führen – ein massiver Verwaltungsaufwand für die Kantone. Dass in der Vernehmlassung 21 Kantone den Wechsel abgelehnt, 10 Kantone das Referendum dagegen ergriffen haben und sich die Konferenz der Kantonsregierungen auch dagegen positioniert, spricht Bände: Infrastruktur, Software und Personal müssten aufwendig ausgebaut werden.
Die Individualbesteuerung ist aber vor allem auch aus inhaltlichen Gründen kritisch zu betrachten: Sie schafft neue Ungerechtigkeiten, insbesondere für Familien mit nur einem oder stark ungleichen Einkommen. Ausgerechnet jene Familien, die bereits heute finanziell stärker belastet sind, würden künftig deutlich mehr Steuern zahlen. Viele Abzüge – etwa für Kinder, Krankheitskosten oder Spenden – können künftig nur noch teilweise oder gar nicht mehr geltend gemacht werden, falls ein Ehepartner kein oder nur ein tiefes Einkommen erzielt.
Das Anliegen der Initianten, Erwerbsanreize zu schaffen und so einen Beitrag zu mehr Gleichstellung zu leisten, sollte nicht über das Steuersystem erzwungen, sondern über bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit angestrebt werden. Dass die sogenannte «Heiratsstrafe» auch endlich auf Bundesebene abgeschafft werden soll, ist unbestritten. Die Frage ist, wie. Die Kantone zeigen, dass es viel einfacher gehen würde.
Aus diesen Gründen lehnt die EVP diese Vorlage ab und unterstützt weiterhin die «Fairness-Initiative», die ebenfalls die Heiratsstrafe beseitigen will und deren Behandlung im Parlament noch aussteht.
Martin Geiser, Präsident EVP BL